LANCOM Systems GmbH (im Folgenden: LANCOM) gewährt auf LANCOM-Hardwareprodukte, welche ab dem 01.01.2022 bezogen werden, zusätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen eine kostenlose, beschränkte Herstellergarantie nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:
a) Die beschränkte Garantie gilt ausschließlich für Mängel am Material oder an der Verarbeitung von LANCOM-Hardwareprodukten.
b) Die beschränkte Garantie gilt nur für den ersten gewerblichen Nutzer (Erwerber) nach Erwerb von einem LANCOM Partner (lancom-systems.de/bezug-partner).
c) Die Rechte aus der beschränkten Garantie können nicht abgetreten werden.
d) Die Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn der Anspruch entsprechend den Bedingungen dieser beschränkten Garantie gestellt wird und die Bedingungen für die Rücksendung der Garantieprodukte eingehalten werden.
a) LANCOM bietet zusätzlich kostenpflichtige Garantieleistungen und Garantieerweiterungen an, diese können auf der LANCOM Webseite unter lancom-systems.de/garantie-optionen eingesehen werden.
a) Die beschränkte Garantie wird in der Form geleistet, dass defekte Teile oder Produkte, nach Wahl von LANCOM kostenlos durch ein funktional gleichwertiges oder höherwertiges Teil, welches ggf. auch ein überholtes Gebrauchtteil sein kann, ausgetauscht oder repariert werden. (Return & Replace)
b) Alternativ zu den in a) genannten Leistungen behält LANCOM sich vor, anstelle des defekten Gerätes das ganze Gerät gegen ein gleichwertiges Ersatzgerät mit vergleichbarem oder größerem Funktionsumfang auszutauschen, welches auch ein überholtes Gerät sein kann, oder eine Gutschrift für das defekten Gerät zu erteilen.
c) In jedem Fall entscheidet allein LANCOM nach eigenem Ermessen über die Maßnahme zur Behebung des Mangels.
d) Die Kosten für Material und Arbeitszeit in der Service-Werkstätte werden von LANCOM getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zu LANCOM.
e) Ersetzte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von LANCOM über. Die neuen Teile oder Geräte bzw. Austauschteile/Austauschgeräte gehen in das Eigentum des Erwerbers über.
f) LANCOM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus ohne vorherige Ankündigung technische Änderungen (z.B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Für den Fall, dass LANCOM von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten.
a) Die Länge der Garantie richtet sich nach dem Gerätetyp und ist aus der zur Zeit des Erwerbs geltenden Produktbeschreibung ersichtlich, welche auch im Internet unter www.lancom-systems.de abgerufen werden kann.
b) Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den LANCOM Partner.
c) Von LANCOM erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
d) Die Garantiefrist für die reparierten oder ersetzten Teile bzw. Geräte endet mit der Garantiefrist für das Ursprungsgerät.
e) Für Geräte mit Limited Lifetime Warranty (LLW) gilt eine Garantiezeit bis End-of-Life, oder 10 Jahre, je nachdem was zuerst eintritt Das End-of-Life Datum wird von LANCOM über die Webseite kommuniziert (lancom-systems.de/lifecycle).
a) Die beschränkte Garantie gilt räumlich innerhalb der Europäischen Union.
b) Mängel, die an LANCOM-Hardwareprodukten außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der beschränkten Garantie auftreten, sind von der beschränkten Garantie nicht erfasst.
c) Die beschränkte Garantie erlischt, sobald das LANCOM-Hardwareprodukt außerhalb der Grenzen der Europäischen Union verbracht wird.
d) Ein Garantieanspruch kann in jedem Fall nur unter Angabe einer in der Europäischen Union gelegenen Rücksendeadresse geltend gemacht werden.
a) Ausgeschlossene Teile
b) Ausgeschlossene Schäden
Die beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Fehler auf Überspannungsschäden, Wasserschäden oder mechanische Beschädigungen des Gerätes zurückzuführen ist.
c) Sonstige Ausschlusstatbestände
(a) wenn der Aufkleber (insofern bei dem Produkttyp vorhanden) mit der Seriennummer vom Gerät entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht worden ist;
(b) wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 7. a) angemeldet worden ist oder Transportschäden nicht gemäß Ziffer 7. c) angezeigt wurden;
(c) für Transportschäden, welche auf dem Transport zu LANCOM ohne Verschulden der LANCOM verursacht wurden;
(d) für Transportschäden, welche auf dem Transport vom LANCOM Partner zum Erwerber entstanden sind;
(e) für sonstige Unfallschäden;
(f) wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Wetter, Blitz, Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde;
(g) wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der technischen Spezifikationen liegen;
(h) wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch Nichtbeachtung der Systembeschreibung und der Betriebsanleitung – aufgetreten sind;
(i) wenn das Gerät durch hierfür nicht von LANCOM beauftragte Personen geöffnet, repariert oder modifiziert wurde;
(j) wenn die Ursache der gemeldeten Fehlfunktion des Gerätes durch fehlerhafte Hard- oder Software anderer Hersteller sowie durch fehlerhafte Installation oder Bedienung verursacht wurde;
(k) für Schäden infolge von normaler Abnutzung und üblichem Verschleiß, Hinweis: Dieser Ausschluss gilt bei Geräten mit LLW nicht für Lüfter und Netzteile, diese Teile sind für die Garantiezeit abgedeckt;
(l) wenn das Gerät gebraucht oder nicht über einen LANCOM Partner erworben wurde;
(m) wenn das Gerät von einem Systemhersteller als eine in ein System integrierte Komponente erworben wurde.
d) Aufwendungserstattung
a) Anzeigepflichten
b) Pflichten beim Transport
c) Pflichten beim Erhalt eines LANCOM-Hardwareprodukts nach Inanspruchnahme der Garantieleistung
a) Es obliegt dem Erwerber, von ihm auf das Gerät aufgespielte oder dort gespeicherte Software und/oder Daten, insbesondere die Konfiguration des Geräts-, regelmäßig, wenn möglich letztmalig unmittelbar vor dem Versand an LANCOM, zu sichern und ggfs. aus der LANCOM Management Cloud (LMC) zu entfernen.
b) LANCOM ist berechtigt, die Konfiguration des vom Erwerber eingesandten Geräts zu löschen und/oder dieses Gerät oder ein Austauschgerät mit einer anderen Version der Firmware zurückzusenden.
c) Für Schäden, die durch Datenverluste infolge eines Gerätetauschs, des Aufspielens einer anderen Version der Firmware oder infolge sonstiger Leistungen im Rahmen der Garantieabwicklung entstehen, übernimmt LANCOM keine Haftung. Der Erwerber hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung seiner hard- oder softwareseitigen Konfiguration.
a) Die Geltendmachung von Ansprüchen aus der beschränkten Garantie ist bis zum letzten Tag des Garantiezeitraums durch entsprechende Meldung gem. 7. a) (1) an LANCOM möglich.
b) Nach Ablauf des Garantiezeitraumes ist die Geltendmachung des Anspruches aus der beschränkten Garantie endgültig ausgeschlossen und verwirkt.
c) Ansprüche aus der beschränkten Garantie sind darüber hinaus ausgeschlossen, wenn das monierte Gerät trotz Meldung der Garantieansprüche innerhalb des Garantiezeitraumes nicht spätestens am 14. Tag nach Ende des Garantiezeitraumes bei LANCOM eingeht.
d) Der vorhergehende Absatz c) gilt nicht, wenn der verspätete Zugang durch LANCOM verursacht wurde.
Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer, werden von dieser beschränkten Garantie nicht beeinträchtigt. Diese Garantie gilt zusätzlich.
a) Im Rahmen dieser Garantie haftet LANCOM nicht für entgangenen Gewinn, sonstige Vermögensschäden z.B. aufgrund von Austausch, Ausfallzeiten, Fahrtkosten, Aufwendungen für Leih- oder Mietgeräte, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder ähnliches.
b) Sonstige gesetzliche Schadensersatzansprüche des Erwerbers bei Ausübung oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Garantieleistung von LANCOM bestehen nur bei Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
LANCOM haftet bei der Erbringung der Garantieleistungen nicht für Schäden die daraus entstehen, dass die Leistungserbringung durch Umstände höherer Gewalt (z.B. Feuer, Hochwasser, Erdbeben, Streik, Terror, Krieg, soziale Unruhen o.ä.) behindert, verhindert, erschwert oder verspätet werden.
a) Gerichtsstand ist Aachen.
b) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des CISG.
gültig ab 01.01.2022